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Managed Service Providers

📄️ Feste Leistungslaufzeit

Im Handelsgeschäft mit Software ist es nicht unüblich eine Lizenz zuerst als Vollversion (Erstverkauf) vom Hersteller zu erwerben. Die nachfolgenden Verlängerungen (z.B. für Updates) werden explizit nachverkauft. Derartige Verträge haben meist eine feste Laufzeit, bspw. von einem Jahr, und verlängern sich nicht automatisch. Die Überwachung dafür obliegt dem Händler oder dem Kunden, nicht dem Hersteller der Software. Die Verlängerung muss veranlasst werden. Die Feste Leistungslaufzeit wird verwendet, um solche vertraglich festgelegte Laufzeiten abzubilden.

📄️ Preise und Abrechnung

Die Verwendung von DYCE Managed Service Providers wird als monatliche Gebühr und pro Essentials und Premium Benutzer abgerechnet. Vorab ist es aber möglich, den vollen Funktionsumfang zeitlich begrenzt zu testen. Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte der DYCE Managed Service Providers Webseite. Unabhängig davon liegt der Preisfindung der Anspruch zugrunde, diese möglichst fair zu gestalten. Dazu gehört v.a. auch, nur den tatsächlichen Nutzen bzw. Mehrwert in Rechnung zu stellen.