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Verkauf

📄️ Zugänge

Erstellen Sie eine Rechnung oder einen Auftrag (im Folgenden Verkaufsbeleg), der eine entsprechende Position enthält, um damit eine Vorausbezahlte Leistung aufzuladen. Dieser Verkaufsbeleg stellt die vertragliche Vereinbarung mit dem Kunden dar. Positionen zu Vorausbezahlten Leistungen können auch vorab in Verkaufsangeboten verwendet und so dem Kunden zunächst angeboten werden. Sie werden gedruckt und können aus dem Auftrag heraus geliefert werden. Ob auch die Rechnungsstellung über den Verkaufsbeleg erfolgt, hängt davon ab, ob es sich um eine einmalige oder um eine wiederkehrende Vorausbezahlte Leistung handelt. Beide Varianten stehen zur Verfügung. Sie werden in diesem Abschnitt näher erläutert.