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Einsatzzweck und Nutzen von DYCE Subscription & Recurring Billing

Verträge

Verträge dienen dazu, mehrere Leistungsgegenstände und deren Leistungen zusammenzufassen, damit diese gemeinsam und wiederkehrend in Rechnung gestellt werden können. Bei einem Vertrag in DYCE handelt es sich um das technische Pendant zu einem oder mehreren tatsächlichen Vertragsdokumenten.
Über einen Vertrag wird das kaufmännische Rahmenwerk (Vertragspartner, Rechnungsempfänger, buchhalterische Konditionen) definiert. Leistungsgegenstände (und deren Leistungen) stellen die Bestandteile des Vertrags dar.

Leistungsgegenstände

Als Leistungsgegenstand wird etwas bezeichnet, das der Kunde entweder kauft oder zum dem eine vertragliche Vereinbarung abgeschlossen wird, aus der sich gegenseitige Verpflichtungen ergeben. Ein Leistungsgegenstand lässt sich somit einem Kunden eindeutig zuordnen. Der Leistungsgegenstand ist i.d.R. statisch, die zugehörigen Leistungen können sich hingegen ändern. Darüber hinaus können am Leistungsgegenstand zusätzliche Informationen hinterlegt werden, die von der Leistung selbst unabhängig sind. Der Leistungsgegenstand selbst beinhaltet keine abrechnungsrelevanten Informationen - diese gehören zu den zugehörigen Leistungen. Zu einem Leistungsgegenstand können auch Leistungen gehören, die nicht über einen Vertrag abgerechnet werden.

Leistungen

Leistungen beschreiben den Inhalt von Vereinbarungen mit Kunden und Lieferanten. Sie gibt es in debitorischer und kreditorischer Ausprägung und sie gehören immer zu einem konkreten Leistungsgegenstand. Darüber hinaus enthalten sie Abrechnungsinformationen wie die abzurechnende Menge, den Abrechnungszeitraum und den Betrag.
Die Leistungen eines Leistungsgegenstandes und die Anlage dieser Leistungen werden über eine mehrstufige Hierarchie definiert. Sie umfasst Leistungsvorlagen und Leistungspakete, die Artikeln zugeordnet werden können. Über den Verkauf dieser Artikel werden Leistungsgegenstände erzeugt, an denen die zugehörigen Leistungen sichtbar sind.