Leistungen
Leistungen bilden die Verpflichtungen gegenüber Kunden und Lieferanten ab. Sie beginnen i.d.R. mit der Lieferung eines Artikels an den Kunden, beinhalten die nachfolgende Betreuung und regeln die Abrechnungsmodalitäten. Eine Leistung kann auch selbst Gegenstand der Bereitstellung sein, z.B. im Falle einer Supportleistung.
Während des Verkaufsprozesses werden alle relevanten Informationen über entsprechend eingerichtete Artikel gesammelt und in Form eines Leistungsgegenstands gespeichert. Die Anlage des Leistungsgegenstands erfolgt automatisch bei der Lieferung des Artikels (Buchung der Verkaufslieferung).
Für die Abbildung und Einrichtung der Serviceleistungen stehen Leistungsvorlagen und Leistungspakete zur Verfügung. Leistungen werden für die Verwaltung und Abrechnung in Verträgen (Debitoren- und Kreditorenverträge) zusammengefasst.
Leistungen beinhalten die Details der Verpflichtungen, die der Lieferant eines Produkts gegenüber seinen Kunden übernimmt und welche wiederum ggf. von seinem Lieferanten abgedeckt werden.
Gewährleistung
Beim Verkauf eines Produkts ist eine Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass der Lieferant eines Produkts die Gewähr dafür übernimmt, dass die von ihm gelieferten Produkte die zugesagten Eigenschaften aufweisen. Die Gewährleistung ist i.d.R. zeitlich beschränkt.
Die gesetzliche Gewährleistung wird üblicherweise um eine Garantiezusage ergänzt, d.h. Hersteller gewähren dem Kunden ab dem Kaufdatum eine verlängerte Gewährleistungsfrist oder sogar Leistungen, die über die gesetzlich Unabdingbaren hinausgehen, zum Beispiel kostenlosen Vor-Ort-Austausch von schadhaften Teilen.
Da eine Leistung die Abbildung dieser Verpflichtungszusagen darstellt, enthält sie alle relevanten Leistungsvereinbarungen, wie z.B. Preise, Gültigkeitszeiträume, Kündigungsfristen und den Berechnungsrhythmus. Damit eine Leistung (wiederkehrend) abgerechnet werden kann, muss sie einem Vertrag zugeordnet werden. Die Vertragsnummer wird anschließend in der Leistung angezeigt.