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Artikel für Vorausbezahlte Leistungen

Die Kennzeichnung eines Artikels als Vorausbezahlte Leistung kann über das gleichnamige Feld auf der Artikelkarte (im Inforegister Allgemein) erfolgen.
Ein Artikel kann als solcher markiert werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • der Artikel ist nicht bestandsgeführt (Art im Inforegister Allgemein ist auf kein Bestand eingestellt),
  • es handelt sich nicht um einen Dienstleistungsartikel (die Abrechnungsart im Inforegister Preise & Verkauf ist auf leer eingestellt - s. DYCE Project Billing) und
  • als Leistungsoption (im Inforegister Preise & Verkauf - s. DYCE Subscription & Recurring Billing) ist entweder Leistungsartikel oder Verkauf ohne Leistung ausgewählt.
Einmalige und wiederkehrende Vorausbezahlte Leistungen

Für die einmalige Aufladung einer Vorausbezahlten Leistung werden Artikel mit Leistungsoption=Verkauf ohne Leistung und damit auch ohne hinterlegtes Leistungspaket verwendet. Die Aufladung erfolgt z.B. durch die Fakturierung des Verkaufsauftrags.

Für die wiederkehrende Aufladung einer Vorausbezahlten Leistung werden Artikel mit Leistungsoption=Leistungsartikel und zugehörigem Leistungspaket verwendet. Die Vorausbezahlte Leistung Nr. wird aus der Verkaufszeile in die Leistung übernommen. Für manuell erstelle Leistungsgegenstände kann die Nummer in der Leistung manuell nachgetragen werden. Die Aufladung der Vorausbezahlte Leistung erfolgt durch die Buchung der Vertragsrechnung.

Zweck

Mit Artikeln, die als Vorausbezahlte Leistung eingestellt sind, können Vorausbezahlte Leistungen aufgeladen werden. Hierfür können entweder Verkaufsbelege oder Debitorenverträge verwendet werden.
Bei der Aufladung über einen Verkaufsbeleg (i.d.R. ein Verkaufsauftrag) handelt es sich um einen einmaligen Vorgang. Dabei werden die Erlöse zunächst auf ein Vorauszahlungskonto gebucht. Debitorenverträge hingegen laden eine Vorausbezahlte Leistung wiederkehrend auf, wobei die Erlöse hier - wie auch bei anderen Verträgen - zunächst auf ein Abgrenzungskonto gebucht werden können. In beiden Fällen erfolgt durch eine anschließende Inanspruchnahme die Umbuchung des jeweiligen Betrags auf das entsprechende Erlöskonto. Weitere Einzelheiten zur Aufstockung und Buchung auf das Abgrenzungskonto werden hier näher erläutert.